1. Spielerstartgebühren
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Erwachsene aller Klassen pro Spieljahr
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0,50 €
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2. Mannschaftsstartgebühren
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folgende Startgebühren werden für ein Spieljahr erhoben:
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Startgebühren je Mannschaft
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Erwachsene
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13,00 €
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Nachwuchs
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8,00 €
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Jahrbuch
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1,00 €
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Pflichtabnahme:
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7 Stück je 6er-Mannschaft; 5 Stück je 4er-Mannschaft
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3. Startgebühren für offizielle Mannschaftsturniere (Endrunden-Turniere)
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Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler / Quali-Tunrier BMM Jungen
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3,00 €
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4. Startgebühren für offizielle Einzelturniere
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Startgelder je Spieler
für Stadtmeisterschaften, Ranglistenturniere, Punktwertungsturniere u.ä.
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Erwachsene
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2,00 €
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U 11 – U 18
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1,00 €
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Diese Einnahmen verbleiben beim Ausrichter. Davon trägt er alle anfallenden Kosten.
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5. Ordnungsgebühren (OGB)
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Nichtantreten zu Punktspielen
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Erwachsene
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15,00 €
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Nachwuchs
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8,00 €
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Nichtantreten zu Pokalspielen
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Stadt- und Seniorenpokal
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10,00 €
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Jugendpokal- und Schülerpokal
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5,00 €
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Zurückziehen einer Mannschaft
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Erwachsene
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20,00 €
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Nachwuchs
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8,00 €
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Verspätete Einsendung von Turnierlisten, Meldungen, verlangten Berichten
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10,00 €
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Unentschuldigtes Nichtantreten bei Einzelwettkämpfen bei vorheriger Meldung
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5,00 €
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6. Entschädigungen für Schiedsrichter und Wettkampffunktionäre
Bei offiziellen Wettkämpfen betragen die Entschädigungen bei einem Einsatz
bis 5 Stunden 9,00 €
über 5 Stunden 12,00 €.
Wettkämpfe des SFV-TT-C, für die Entschädigungen gezahlt werden, sind:
- Stadtmeisterschaften
- Stadtpunktwertungsturniere
- Nachwuchspokalturnier (Kinder- und Jugendsportspiele)
- Seniorensportspiele
- Endrunde Stadtpokal Herren; Schüler- und Jugendpokal
- Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler (in Turnierform am Wochenende)
- Qualifikationsturnier zur BMM Jungen
- Qualifikationsturnier zur NDEM
7. Zuschüsse für Durchführer von Wettkämpfen desSFV-TT-C
- Für die Durchführung des Nachwuchspokalturniers wird pro angemietete Halle eine Pauschale von 20,00 € gezahlt.
- Nimmt der Durchführer von offiziellen Wettkämpfen des SFV-TT-C weniger als zwanzig Euro Startgeld ein, so erhält er die Differenz zwischen eingenommenem Startgeld und diesem Betrag als Zuschuss vom SFV-TT-C. Der Zuschuss ist von den Vereinen beim Finanzwart zu beantragen.
Dies gilt nur für die nachfolgend genannten Turniere und wenn zusätzliche Hallenzeiten beantragt werden müssen:
- Stadtmeisterschaften
- Stadtpunktwertungsturniere
- Nachwuchspokalturnier (Kinder- und Jugendsportspiele)
- Seniorensportspiele
- Ranglistenturniere
- Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler (als Turnier am Wochenende)
- Qualifikationsturnier zur NDEM