- Gebühren
1. Spielerstartgebühren
 
Erwachsene aller Klassen pro Spieljahr                 
0,50 €

 

2. Mannschaftsstartgebühren
 
folgende Startgebühren werden für ein Spieljahr erhoben:
 
 
 
Startgebühren je Mannschaft
 
 
Erwachsene      
13,00 €
 
Nachwuchs        
8,00 €
 
 
 
Jahrbuch            
1,00 €
Pflichtabnahme:
7 Stück je 6er-Mannschaft; 5 Stück je 4er-Mannschaft
 
 
3. Startgebühren für offizielle Mannschaftsturniere (Endrunden-Turniere)
 
Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler / Quali-Tunrier BMM Jungen
3,00 €
 
4. Startgebühren für offizielle Einzelturniere
 
Startgelder je Spieler
für Stadtmeisterschaften, Ranglistenturniere, Punktwertungsturniere u.ä.
 
Erwachsene
2,00 €
 
U 11 – U 18
1,00 €
 
 
Diese Einnahmen verbleiben beim Ausrichter. Davon trägt er alle anfallenden Kosten.
 
5. Ordnungsgebühren (OGB)
 
Nichtantreten zu Punktspielen
 
 
Erwachsene                    
15,00 €
 
Nachwuchs                      
8,00 €
 
 
 
Nichtantreten zu Pokalspielen                   
 
 
Stadt- und Seniorenpokal                          
10,00 €
 
Jugendpokal- und Schülerpokal  
5,00 €
Zurückziehen einer Mannschaft
 
 
Erwachsene                    
20,00 €
 
Nachwuchs                      
8,00 €
Verspätete Einsendung von Turnierlisten, Meldungen, verlangten Berichten
10,00 €
Unentschuldigtes Nichtantreten bei Einzelwettkämpfen bei vorheriger Meldung
5,00 €
6. Entschädigungen für Schiedsrichter und Wettkampffunktionäre
Bei offiziellen Wettkämpfen betragen die Entschädigungen bei einem Einsatz       
              bis          5 Stunden            9,00 €
              über       5 Stunden           12,00 €.
 
Wettkämpfe des SFV-TT-C, für die Entschädigungen gezahlt werden, sind:
  • Stadtmeisterschaften
  • Stadtpunktwertungsturniere
  • Nachwuchspokalturnier (Kinder- und Jugendsportspiele)
  • Seniorensportspiele
  • Endrunde Stadtpokal Herren; Schüler- und Jugendpokal
  • Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler (in Turnierform am Wochenende)
  • Qualifikationsturnier zur BMM Jungen
  • Qualifikationsturnier zur NDEM
 
7. Zuschüsse für Durchführer von Wettkämpfen desSFV-TT-C
  • Für die Durchführung des Nachwuchspokalturniers wird pro angemietete Halle eine Pauschale von 20,00 € gezahlt.
  • Nimmt der Durchführer von offiziellen Wettkämpfen des SFV-TT-C weniger als zwanzig Euro Startgeld ein, so erhält er die Differenz zwischen   eingenommenem Startgeld und diesem Betrag als Zuschuss vom SFV-TT-C. Der Zuschuss ist von den Vereinen beim Finanzwart zu beantragen.
Dies gilt nur für die nachfolgend genannten Turniere und wenn zusätzliche Hallenzeiten beantragt werden müssen:
-        Stadtmeisterschaften
-        Stadtpunktwertungsturniere
-        Nachwuchspokalturnier (Kinder- und Jugendsportspiele)
-        Seniorensportspiele
-        Ranglistenturniere
-        Stadtmannschaftsmeisterschaften Schüler (als Turnier am Wochenende)
-        Qualifikationsturnier zur NDEM

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